Rechtsprechung
   EuGH, 29.04.2004 - C-20/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,89188
EuGH, 29.04.2004 - C-20/04 (https://dejure.org/2004,89188)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2004 - C-20/04 (https://dejure.org/2004,89188)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2004 - C-20/04 (https://dejure.org/2004,89188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,89188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 23. Januar 2004

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die Richtlinie 2002/50/EG der Kommission vom 6. Juni 2002 zur Anpassung der Richtlinie 1999/36/EG des Rates über ortsbewegliche Druckgeräte an den technischen Fortschritt innerhalb der vorgeschriebenen Frist ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • EuG, 01.07.2009 - T-291/06

    Operator ARP / Kommission - Staatliche Beihilfen - Regelung von

    wegen teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/937/EG der Kommission vom 5. Juli 2005 betreffend die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlerzeugers Huta Czestochowa S.A. (ABl. 2006, L 366, S. 1), soweit darin bestimmte Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung durch die Republik Polen angeordnet wird,.

    Am 5. Juli 2005 erließ die Kommission die Entscheidung 2006/937/EG über die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlherstellers Huta Czestochowa S.A. (ABl. 2006, L 366, S. 1, im Folgenden: Entscheidung).

    Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 1 der Entscheidung 2006/937/EG der Kommission vom 5. Juli 2005 betreffend die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlerzeugers Huta Czestochowa S.A. wird für nichtig erklärt, soweit er die Operator ARP sp.

  • EuG, 01.07.2009 - T-273/06

    ISD Polska und Industrial Union of Donbass / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    wegen teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/937/EG der Kommission vom 5. Juli 2005 betreffend die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlerzeugers Huta Czestochowa S.A. (ABl. 2006, L 366, S. 1), soweit darin bestimmte Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung durch die Republik Polen angeordnet wird,.

    Am 5. Juli 2005 erließ die Kommission die Entscheidung 2006/937/EG über die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlherstellers Huta Czestochowa S.A. (ABl. 2006, L 366, S. 1, im Folgenden: Entscheidung).

  • EuGH, 24.03.2011 - C-369/09

    ISD Polska u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Entscheidung

    z o.o., beantragen mit ihrem Rechtsmittel, das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 1. Juli 2009, 1SD Polska u. a./Kommission (T-273/06 und T-297/06, Slg. 2009, I-2185, im Folgenden: angefochtenes Urteil), aufzuheben, mit dem das Gericht ihre Nichtigkeitsklagen gegen die Entscheidung 2006/937/EG der Kommission vom 5. Juli 2005 über die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlherstellers Huta Czestochowa S.A. (ABl. 2006, L 366, S. 1, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat.
  • EuG, 01.07.2009 - T-288/06

    Regionalny Fundusz Gospodarczy / Kommission - Staatliche Beihilfen - Regelung von

    wegen teilweiser Nichtigerklärung der Entscheidung 2006/937/EG der Kommission vom 5. Juli 2005 betreffend die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlerzeugers Huta Czestochowa S.A. (ABl. 2006, L 366, S. 1), soweit darin bestimmte Beihilfen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt werden und ihre Rückforderung durch die Republik Polen angeordnet wird,.

    Am 5. Juli 2005 erließ die Kommission die Entscheidung 2006/937/EG über die staatliche Beihilfe C 20/04 (ex NN 25/04) zugunsten des Stahlherstellers Huta Czestochowa S.A. (ABl. 2006, L 366, S. 1, im Folgenden: Entscheidung).

  • EuG, 13.12.2006 - T-288/06

    Regionalny Fundusz Gospodarczy / Kommission

    Antrag auf Aussetzung des Vollzugs von Artikel 3 der Entscheidung der Kommission vom 5. Juli 2005 über die staatliche Beihilfe C 20/04 zugunsten des Stahlherstellers Huta Czestochowa SA und auf Verbindung dieses Antrags mit dem von der ISD Polska sp.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht